Missing

Voll
versorgt

Die Energie für die Region.

Basis-Strom: Zuverlässige Energie aus der Region

Die Bergische Energie und Wasser (BEW) steht für nachhaltige Stromversorgung aus der Region – einfach, sicher und fair. Wir versorgen Sie zuverlässig mit Strom aus erneuerbaren Energien und bringen die Energiewende zu Ihnen nach Hause.

Was bedeutet Grundversorgung?

Die Grundversorgung ist die Basis für Ihre Stromversorgung. Wenn Sie keinen speziellen Tarif gewählt haben, sorgt unser Basis-Strom dafür, dass Sie jederzeit sicher mit Energie versorgt sind. Für Haushalte und Gewerbe bedeutet das: unkompliziert, zuverlässig und ohne Unterbrechung.  

Gemeinsam für eine nachhaltige Zukunft

Mit dem Basis-Strom der BEW tragen Sie aktiv zur Energiewende in unserer Region bei. Unsere Energiequellen sind sauber und zukunftssicher, damit auch kommende Generationen von einer lebenswerten Umwelt profitieren können.

Wir sind vor Ort – für Sie

Egal, ob es um Ihre Stromversorgung, Fragen zu Tarifen oder individuelle Energieberatung geht: Wir sind persönlich für Sie da. Besuchen Sie uns in unserer Geschäftsstelle oder rufen Sie uns an.

Jetzt informieren und wechseln

Nutzen Sie unseren Tarifrechner, um Ihr passendes Angebot zu finden. 

Warum die BEW?

Regional verwurzelt: Für hier. Für uns.

Nachhaltig gedacht: Gemeinsam für die Energiewende.

Verlässlich versorgt: Einfach, fair und sicher.

Vorteile Basis Strom

Voll zuverlässig

Wir garantieren eine sichere und flexible Stromversorgung – ganz ohne langfristige Bindung.

Voll nah

Als regionaler Energiepartner sind wir immer für Sie da – mit persönlichem Service vor Ort.

Voll nachhaltig

Ein Teil unseres Basis-Stroms stammt aus regenerativen Quellen wie Wind, Sonne und Wasser – gut für Sie und die Umwelt.

Voll transparent

Belieferung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wir informieren Sie klar und rechtzeitig über alle Änderungen. Wechsel in einen günstigeren Tarif der BEW ist jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist möglich.

Preisanpassung Grundversorgung zum 01.03.2025

Was ändert sich zum 01.03.2025?

Seit der letzten Preissenkung im April 2024 hat sich die Beschaffungssituation nachhaltig verschärft, sodass die Preise steigen. Deswegen ändern sich die Allgemeinen Preise in der Grund- und Ersatzversorgung zum 01.03.2025.

Abschlag und Zählerstand
Ihr monatlicher Abschlag bleibt unverändert. Sollten Sie hier eine Anpassung wünschen, so teilen Sie uns dies bitte mit. Den Zählerstand zum Datum der Preisänderung können Sie uns ebenfalls gerne mitteilen. Oder nutzen Sie doch ganz einfach unser BEW Kundenportal. Wenn Sie möchten, können Sie hier Ihren Abschlag ändern und/oder Ihren Zählerstand übermitteln.

Tarifcheck
BEW bietet für ihre Kunden einen kostenlosen Tarifcheck bzw. die Überprüfung der Stromkosten an. Fragen hierzu werden unter 02267 / 686-200 gerne beantwortet.

Zur Information
Bitte beachten Sie, dass diese Preisanpassung nicht für Kunden außerhalb der Grundversorgung gilt, bspw. für Kunden, die bereits einen Sondervertrag mit Laufzeit abgeschlossen haben.

Verbrauchspreise pro kWh Strom in der Grundversorgung (Gültig ab 01.03.2025)
Basis Strom
(Gültig ab 01.03.2025)
Ohne SchwachlastregelungMit Schwachlastregelung
NettoBruttoNettoBrutto
Hochtarif35,29 ct/kWh41,99 ct/kWh35,61 ct/kWh42,37 ct/kWh
Niedertarif  30,81 ct/kWh36,66 ct/kWh
Grundpreis/Jahr168,07 Euro (netto)200,00 Euro (brutto)
Strompreisbestandteile, die in Ihren Netto-Endpreis einfließen (Gültig ab 01.03.2025)
Preise gemäß PreisblattEuro/Jahrct/kWh
Preise gemäß Preisblatt168,0735,29
Stromsteuer 2,050
Konzessionsabgabe 1,450
EEG-Umlage 0,000
KWKG-Aufschlag 0,277
§19 Abs. 2 StromNEV-Umlage 1,558
§17f Abs. 5 EnWG Offshore-Umlage 0,816
§18 der AbLaV Abschaltbare-Lasten-Umlage 0,000
Als Entgelte des Netzbetreibers fließen ein:
Netzentgelte pro verbrauchte kWh 9,320
Grund- und Arbeitspreis109,50 
Messstellenbetrieb durch MSB16,81 
Summe der genannten einfließenden Kostenbelastungen
 126,3115,471
Die Höchstbeträge für die Konzessionsabgabe hängen von der Größe der jeweiligen Gemeinde ab: In Gemeinden bis 25.000 Einwohner beträgt der Höchstbetrag 1,32 Cent/kWh, bis 100.000 Einwohner 1,59 Cent/kWh. Vereinbarungen mit Gemeinden, wonach keine oder niedrigere Konzessionsabgaben zu zahlen sind, haben Vorrang. Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Aufschläge finden Sie auf der internetbasierten Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de. Informationen zum Netzentgelt sind auf der Interntseite ihres Netzbetreibers veröffentlicht www.bew-netze.de. Bei den Entgelten für den Messstellenbetrieb wurde vom Standard Drehstromzähler mit Eintarifzählung ausgegangen. Die Entgelte für anderweitige Messeinrichtungen können ggf. abweichen.
Rechnerisch ergibt sich damit als Grundversorgeranteil für die vom Grundversorger erbrachten Leistungen (Beschaffung und Vertrieb einschl. Marge):
am verbrauchsabhängigen Grundpreis pro Jahr41,76 Euro/Jahr 
am Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde19,819 Cent