vorläufige. Netznutzungsentgelte

ab 01. Januar 2025

Die BEW Bergische Energie- und Wasser-GmbH weist darauf hin, dass wegen der derzeit noch nicht vollständigen Datengrundlage von einer Veröffentlichung verbindlicher Netznutzungsentgelte für das Jahr 2025 gemäß § 20 Abs.1 Satz 1 EnWG abgesehen wurde. Stattdessen erfolgte eine Veröffentlichung voraussichtlicher Netznutzungsentgelte nach § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG. Die verbindlichen Netznutzungsentgelte des Jahres 2025 können von den nachstehenden voraussichtlichen Netznutzungsentgelten abweichen.