Die Abwicklung der Belieferung von Entnahmestellen von Kunden mit Gas erfolgt nach der von der Bundesnetzagentur, Beschlusskammer 6 und 7, getroffenen Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate vom 20.08.2007 (Az.BK6-06-0637 – Geschäftsprozesse Lieferantenwechsel Gas).