Diskriminierungsfreier Netzzugang

Die BEW Bergische Energie- und Wasser-GmbH garantiert Ihnen einen fairen Netzzugang nach objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien entsprechend den Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), den Verordnungen über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (Gasnetzzugangsverordnung) und über die Entgelte für den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (Gasnetzentgeltverordnung).


Netznutzungsverträge

Lieferantenrahmenvertrag zur Ausspeisung von Gas in Verteilernetzen mit Netzpartizipationsmodell

Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner zur Anmeldung (Buchung) und Abmeldung von Vorhalteleistung an Ausspeisepunkten des örtlichen Verteilernetzes zu Letztverbrauchern zum Zwecke der Gasbelieferung und wird zwischen dem Netzbetreiber und dem Lieferanten geschlossen. 

(Bio-)Gaseinspeisung

Die für den Netzanschluss einer Biogasanlage an das Verteilernetz der BEW Bergische Energie- und Wasser-GmbH notwendigen Angaben sind aus den nachfolgenden Dokumenten ersichtlich.

Kooperationsvereinbarung (KoV)