Informationen zur Erdgasumstellung

Umstellung von L-Gas auf H-Gas

Die bergische Region wird, wie weite Teile Nord- und Westdeutschlands, derzeit mit dem niederkalorischen L-Gas versorgt. Die Vorräte des vorwiegend in den Niederlanden geförderten L-Gases gehen langsam, aber absehbar, zu Neige.

Hierauf reagieren die deutsche Gaswirtschaft und damit die BEW Bergische Energie- und Wasser. Im Sinne einer maximalen Versorgungssicherheit hat sich die Branche in enger Abstimmung mit der staatlichen Bundesnetzagentur dazu entschlossen, lange bevor die L-Gas Quellen versiegen, vollständig auf das H-Gas mit höherem Energiegehalt umzustellen.

In Teilen Niedersachsens sind die ersten Haushalte und Gewerbebetriebe bereits umgestellt. Seit 2022 stellen wir schrittweise unser Erdgasnetz auf H-Gas um. 

2024 befindet sich der Umstieg von L- auf H-Gas in der Hochphase. Hier werden die Kommunen Wipperfürth, Wermelskirchen und Hückeswagen innerhalb weniger Monate umgestellt.

Was die Erdgasumstellung für Sie als BEW-Kunde konkret bedeutet, haben wir Ihnen auf dieser Seite zusammengestellt. 

Das Wichtigste gleich vorweg

  • Ihre Gasversorgung ist auch in der Umstellungsphase zu jedem Zeitpunkt gesichert.
  • Die Umrüstung organisieren und realisieren wir für Sie - und dies im Regelfall kostenlos.
  • Auch Ihre laufenden Heizkosten ändern sich durch die Umstellung auf das neue H-Gas nicht.

Eigentümerermittlung zur Erdgasumstellung:

Der Weg zum neuen H-Gas - Wie läuft die Umstellung ab?

Im Wesentlichen geht es um den Austausch der Gasdüsen an allen Brennern der Gasgeräte. Dies übernehmen speziell ausgebildete Fachfirmen in unserem Auftrag. So ist ein reibungsloser Umstieg ohne Versorgungsunterbrechung garantiert. Hierfür kommen diese Fachfirmen zwei Mal zu Ihnen nach Hause

Erklärvideo zur Erdgasumstellung

Comic Erdgasumstellung

DER ERSTE BESUCH - DIE GERÄTEERHEBUNG

Vor der Geräteanpassung ermittelt ein Monteur, welches Gerät bei Ihnen im Einsatz ist und wann es umgestellt werden muss.
Um aufzunehmen, was genau an Ihrem Gasbrenner, Ihrer Gastherme oder Ihrem Gasherd umzurüsten ist, wird im Vorfeld im Rahmen der Geräteerhebung der konkrete Umrüstungsbedarf erfasst. So stellen wir sicher, dass bei der späteren eigentlichen Geräteanpassung der Monteur alle notwendigen neuen Einbauteile und Werkzeuge dabei hat.  

Die Geräteerhebung hat zudem Einfluss auf Ihren persönlichen Anpassungstermin. Denn je nachdem, welche Geräte im Einsatz sind, können diese bereits vor dem Wechsel zum H-Gas umgerüstet werden. Andere müssen sehr zeitnah zur erstmaligen Einspeisung des neuen H-Gases (direkt davor oder danach) angepasst werden. Entscheidend für den Zeitpunkt der Anpassung ist außerdem der Zustand Ihres Gasgerätes. Dieser wird im Rahmen der Geräteerhebung mit einer Abgasprüfung ermittelt. Einige wenige, sogenannte gasadaptive Gasverbrauchsgeräte können sowohl mit L- als auch mit H-Gas betrieben werden. Bei diesen Geräten muss keine Anpassung vorgenommen werden. Ihren konkreten Erhebungstermin teilen wir Ihnen mit ausreichendem Vorlauf schriftlich mit.

DER ZWEITE BESUCH - DIE GERÄTEANPASSUNG

Zu dem in der Erhebung ermittelten Zeitpunkt wird das Gerät durch einen Monteur auf H-Gas angepasst. Bei einem zweiten Besuch werden dann die Geräte auf die energiereichere H-Gasqualität technisch angepasst. Dabei werden die Düsen und gegebenenfalls andere Einbauteile gewechselt oder Ihr Brenner auf das neue H-Gas eingestellt. Auch dieser Schritt wird mit einer Abgasüberprüfung überwacht. Ihren konkreten Anpassungstermin teilen wir Ihnen mit ausreichendem Vorlauf schriftlich mit.

DER DRITTE BESUCH - DIE QUALITÄTSSICHERUNG

Der gesamte Prozess (Geräteerhebung und -anpassung) wird durch unabhängige Stichproben kontrolliert. Bei zehn Prozent der Kunden wird ein dritter Besuch vereinbart. Hierbei handelt es sich um eine im technischen Regelwerk der deutschen Gaswirtschaft (DVGW) vorgegebene stichpunktartige Qualitätskontrolle, die die gesamten durchgeführten Arbeiten und die einzelnen Monteure überprüft. Nur so kann die Qualität zuverlässig gesichert werden. Auch dieser Termin wird Ihnen mit ausreichendem Vorlauf schriftlich mitgeteilt.

Wann geht es bei mir los? Alle Termine im Überblick.

So wie Sie werden in Deutschland rund fünf Millionen weitere Haushalte auf das zukunftssichere H-Gas umgestellt. Diese große logistische Herausforderung setzt eine professionelle Planung voraus, an der die BEW Bergische Energie- und Wasser bereits im Vorfeld arbeitet. Dies machen wir in enger Abstimmung mit den Übertragungsnetzbetreibern, die mit der Bundesnetzagentur die Termine zur Erdgasumstellung in einem übergeordneten Netzentwicklungsplan festlegen. Der Terminplan konkretisiert sich im Laufe des Projekts. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt können wir Ihnen jedoch bereits den Zeitraum mitteilen, an dem Ihr Wohnort von L- auf H-Gas umgestellt wird:

Stadt/Gemeinde Anzahl Gasgeräte Stichtag Umstellung
Gesamt 24.137 Umstellung im gesamten BEW-Versorgungsgebiet abgeschlossen.
     
Wipperfürth* 6.167 02.04.2024 (umgestellt)
Wermelskirchen 8.856 14.05.2024 (umgestellt)
Hückeswagen 4.772 09.07.2024 (umgestellt)
Kürten 4.336 29.08.2023 (umgestellt)
*Schnipperinger Mühle   31.05.2022 (umgestellt)

Was muss ich tun?

Wir kümmern uns um die Anpassung. Und was müssen Sie tun?
Vor allem eines: Sehr wichtig ist es, dass Sie zum vereinbarten Termin im Hause sind und den Monteuren Zutritt zu Ihren Gasgeräten ermöglichen. Der reibungslose Ablauf der Umstellung in Ihrem Viertel, Ihrer Straße, steht und fällt mit der Termintreue von Ihnen, unseren Kunden. Ebenfalls wichtig ist es, dass Ihr Gasgerät frei von technischen Mängeln ist. Wir empfehlen Ihnen daher – auch ganz generell – Ihr Gasgerät regelmäßig warten zu lassen. Die Anpassung ersetzt diese Wartung nicht. Ganz im Gegenteil: Werden im Zuge der Umstellung erhebliche Mängel an Ihrem Gasgerät oder in der Inneninstallation festgestellt, müssen Sie diese durch einen Installateur zunächst auf eigene Kosten beheben lassen. Die eigentliche Umstellung auf H-Gas ist dagegen in aller Regel für Sie kostenfrei, da diese Kosten über die Netzentgelte auf alle Gaskunden in Deutschland umgelegt werden. Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQ

Kostenzuschüsse

In aller Regel ist Ihr Gasgerät problemlos auf das neue H-Gas anpassbar. Falls Sie sich dennoch eigenständig vor der Anpassung ein neues Gerät installieren lassen möchten, sprechen Sie das Thema bitte mit Ihrem Installateur ab. Er kann Ihnen geeignete Geräte empfehlen, die dann nicht mehr angepasst werden müssen. Für solche Geräte haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Kostenerstattung von 100 € (nach § 19a Absatz 3 des Energiewirtschaftsgesetzes). Bitte sprechen Sie uns an.

Kostenerstattung nach § 19a Abs. 3 EnWG

Voraussetzung:

Um einen Zuschuss nach § 19a Abs. 3 EnWG zu erhalten, muss das neue Gerät nach dem Erstinfoanschreiben und vor der Schaltung installiert sein.

Ein Austausch vor diesem Zeitpunkt kann leider nicht bezuschusst werden.

Außerdem ist es ganz wichtig, dass das neue Gerät später nicht mehr angepasst werden muss. Daher muss die Installation des neuen Gerätes unbedingt vor der ansonsten durchzuführenden Anpassung Ihres alten Gasgerätes erfolgen. Ein Fachinstallateur muss Ihnen vorab die ordnungsgemäße Verwendung sowie die deutsche Zulassung des auszutauschenden Altgerätes schriftlich bestätigen.

Ein Formular zum Antrag auf Kostenerstattung haben wir für Sie hinterlegt. Bitte senden Sie den Antrag unterschrieben zurück an:
BEW Bergische Energie- und Wasser-GmbH
Erdgasumstellung
Sonnenweg 30
51688 Wipperfürth

oder per E-Mail an erdgasumstellung(at)bergische-energie.de

In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass Ihr Gasgerät technisch nicht angepasst werden kann (Nichtanpassbarkeit des Altgerätes). Dies kann z.B. der Fall sein, wenn das Gerät schwerwiegende technische Mängel aufweist und nicht mehr betrieben werden darf oder gar keine deutsche Zulassung hat. Sollten wir dies im Zuge der Bestandsaufnahme bei Ihrem Gasgerät feststellen, würden wir Sie nochmal gesondert informieren. In diesem Fall müssten Sie sich um die Anschaffung eines Neugerätes kümmern. Hierbei kann Ihnen beim Austausch eines Gasgerätes in einigen Fällen eine weitere Kostenerstattung in Höhe von bis zu 500 € zustehen (nach § 1 Absatz 1 Gasgerätekostenerstattungsverordnung).

Sprechen Sie uns in diesen Fällen bitte an. Wir beraten Sie gerne, wie Sie im Einzelnen weiter vorgehen sollten.

Kostenerstattung nach § 1 Abs. 1 GasGKErstV

Voraussetzung:

Um eine Kostenerstattung bei Nichtanpassbarkeit des alten Gerätes nach § 1 Absatz 1 GasGKErstV zu erhalten, muss es sich bei Ihrem alten Gasgerät grundsätzlich um ein Heizgerät für die häusliche oder vergleichbare Nutzung handeln. Abhängig vom Alter Ihres ausgetauschten Altgerätes (gerechnet zum Zeitpunkt des technischen Umstellungstermins) haben Sie dann zusätzlich folgende Kostenerstattungsansprüche:
500 € für ein Gasgerät, das nicht älter als 10 Jahre ist,
250 € für ein Gasgerät, das älter als 10, aber nicht älter als 20 Jahre ist,
100 € für ein Gasgerät, das älter als 20, aber nicht älter als 25 Jahre ist.
Weiterhin müssen auch hier alle Voraussetzungen des § 19a Absatz 3 EnWG erfüllt sein. Darüber hinaus können keine Kosten erstattet werden.

Ein Formular zum Antrag auf Kostenerstattung haben wir hier für Sie hinterlegt. Bitte senden Sie den Antrag unterschrieben zurück an:
BEW Bergische Energie- und Wasser-GmbH
Erdgasumstellung
Sonnenweg 30
51688 Wipperfürth

oder per E-Mail an erdgasumstellung(at)bergische-energie.de

Bitte unterstützen Sie uns!

Sie helfen uns, indem Sie unserer beauftragten Fachfirma termingerecht Zugang zu allen gasbetriebenen Geräten gewähren. Selbstverständlich können sich die Monteure entsprechend ausweisen.

Damit kein Unbefugter in Ihr Zuhause gelangt, wird Ihnen mit dem Terminvorschlag ein Zutrittscode (PIN) zugesendet. Dieser ist nur Ihnen und uns bekannt. So schützen wir Sie vor dem Zutritt unbefugter Personen. Bleiben Sie im Zweifelsfall stets kritisch und erkundigen Sie sich bei uns nach der Rechtmäßigkeit des Besuchs.

Sie haben noch Fragen?

Hier haben wir für Sie die wichtigsten Fragen zusammengefasst. 

Hintergrund zur Umstellung

Was bedeutet L-Gas und H-Gas und worin liegt der Unterschied?
Deutschland ist bei der Gasversorgung seit Jahrzehnten zweigeteilt: Im Nordwesten – und somit in räumlicher Nähe zu den Niederlanden – strömt L-Gas durch die Leitungen. L-Gas steht für low caloric gas (niedrig kalorisches Gas mit niedrigem Brennwert) und kommt vornehmlich aus heimischen Quellen sowie aus den Niederlanden. Das restliche Bundesgebiet wird mit H-Gas versorgt. H-Gas steht für high caloric gas (hoch kalorisches Gas mit hohem Brennwert) und stammt zu einem großen Teil aus Norwegen und Russland. Beide Gasnetze werden getrennt voneinander betrieben.
Warum muss umgestellt werden?
Die Förderung von L-Gas in Deutschland und den Niederlanden ist seit Jahren rückläufig und wird bis 2030 fast vollständig eingestellt. Um eine maximale Versorgungssicherheit dauerhaft zu gewährleisten, wird das mittelfristig zu Neige gehende L-Gas frühzeitig durch H-Gas ersetzt. Damit Ihr Gasgerät auch mit H-Gas gewohnt zuverlässig funktioniert , müssen die Geräte angepasst werden (i.d.R. Tausch der Düsen).
Welche Geräte sind von der Umstellung betroffen?
Grundsätzlich muss jedes Gasgerät angepasst werden. Es gibt jedoch auch Ausnahmen – sogenannte adaptive Gasverbrauchsgeräte, die sowohl mit L-Gas als auch mit H-Gas betrieben werden können. Um zu ermitteln, welches Gerät wann angepasst werden muss, müssen jedoch zunächst ausnahmslos alle Gasgeräte im Netzgebiet von uns bzw. von uns beauftragte Dienstleister erfasst werden.
Wie sieht der allgemeine Zeitplan aus?
Deutschlandweit wird die Umstellung über den sogenannten Netzentwicklungsplan Gas der deutschen Ferngasnetzbetreiber geregelt. Sie ist für den Zeitraum 2015 bis 2030 vorgesehen.
Wann wird bei mir umgestellt?
Ihren konkreten Termin teilen wir Ihnen mit ausreichendem Vorlauf schriftlich mit. Einen ersten Anhaltspunkt finden Sie in der Kartendarstellung.
Wie läuft die Umstellung konkret ab?
Bei dem ersten Besuch wird Ihr Gasgerät erfasst, d.h. der Monteur ermittelt, welches Gerät bei Ihnen installiert ist und ob mit dem Gerät alles in Ordnung ist (dies geschieht ca. 1 Jahr vor der Umstellung von L- auf H-Gas). Sollte der Monteur bei der Erhebung Mängel an Ihrem Gasgerät bzw. in der Installation feststellen, beauftragen Sie bitte einen Installateur mit der Beseitigung des Mangels.
Bei dem zweiten Besuch hat der Monteur die entsprechenden Ersatzteile für den H-Gasbetrieb dabei und wird Ihr Gerät anpassen. Je nachdem welches Gerät bei Ihnen installiert ist, findet die Anpassung zu unterschiedlichen Zeitpunkten statt – entweder bevor oder nachdem das H-Gas in den Leitungen fließt. Während des gesamten Prozesses werden stichprobenartig Qualitätskontrollen durchgeführt. Sofern Ihr Gasgerät in die Stichprobe der Qualitätskontrolle fällt, wird ein Monteur ein weiteres Mal bei Ihnen vorbeikommen, um die durchgeführten Arbeiten an Ihrem Gerät zu überprüfen. Die einzelnen Besuche dauern in der Regel nicht länger als 60 Minuten. Grundsätzlich werden die Besuchstermine im Vorfeld mit Ihnen abgestimmt. Ihr Gerät ist während des Umstellprozesses voll funktionstüchtig.

Abgasmessung

Warum muss eine Abgasmessung gemacht werden?

Während der Umstellung ist Ihr Gasgerät erhöhten Anforderungen ausgesetzt. Wir prüfen daher mit unserer Abgasmessung, ob ein sicherer Betrieb während der Umstellung gewährleistet ist. Wenn bereits zum Zeitpunkt der Erhebung die Grenzwerte überschritten sind, kann das beim Gaswechsel zu einer Beschädigung am Gerät führen oder sogar eine Gefährdung für Sie darstellen. In den meisten Fällen ist die Abgasüberprüfung unauffällig.

Was sind die Grenzwerte bei der Abgasmessung?

Nach Regelwerk (DVGW G 680) muss der Kohlenmonoxid-Wert (CO-Wert) unverdünnt unter 300 ppm liegen. Sollten wir einen höheren Wert messen, prüfen wir diese Messung mit einem zweiten Messverfahren (Mehrlochsonde) nach. Wenn sich dieser Wert bestätigt, stellen wir eine Mängelkarte aus. Bei 301-500 ppm muss dieser Mangel bis zur nächsten Wartung (spätestens jedoch bis zur Anpassung) behoben sein. Bei 501-1000 ppm verkürzt sich diese Frist auf 4 Wochen. Bei einer CO-Konzentration von über 1000 ppm unverdünnt im Abgas sind wir nach Regelwerk verpflichtet Ihr Gasgerät zu sperren.

Wo liegt der Unterschied zwischen unserer Abgasmessung und der der Schornsteinfeger?

Der Schornsteinfeger überprüft im Auftrag der Bauaufsichtsbehörde den Abgasweg und den Wirkungsgrad des Gasgerätes. Er richtet sich dabei nach der Bundes-Kehr- und Überprüfungsordnung und der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV). Hierzu führt er eine Abgasmessung über die Schornsteinfegertaste (in den meisten Fällen Volllast) durch. Wir haben die Aufgabe nach §19a EnWG, die Anpassung der Gasgeräte sicher durchzuführen. Unsere Grundlage hierzu ist das DVGW-Regelwerk G 680. Hiernach muss, sofern dies bei Ihrem Gerät technisch möglich ist, eine Teil- und Volllastmessung nach Herstellervorgaben erfolgen. Diese Messungen werden auch bei einer Wartung durch Ihren Installateur durchgeführt.

Warum können sich die Messungen unterscheiden?

Die Ergebnisse aus der Teillastmessung sind in keinem Fall mit denen der Schornsteinfegermessung vergleichbar. Es kann sein, dass Ihr Gerät in Volllast optimal arbeitet, aber in Teillast zu hohe Abgaswerte erzeugt. Dies ist ein Indiz für eine überfällige Wartung. Außerdem kann es bei unterschiedlichen Zeitpunkten und Wetterverhältnissen durchaus zu abweichenden Messergebnissen kommen.

Gerätezustand: Hinweise, Mängel und Sperrungen

Warum bekomme ich eine Hinweiskarte?

Mit einer Hinweiskarte weisen wir auf Auffälligkeiten hin, die nicht relevant für die Umstellung sind und daher auch nicht von uns nachverfolgt werden. Je nach Zuständigkeit können Sie mit einem zugelassenen Installationsunternehmen oder mit dem Schornsteinfeger das weitere Vorgehen besprechen.

Warum bekomme ich eine Mängelkarte?

Wir haben bei der Erhebung festgestellt, dass wir Ihr Gerät so nicht anpassen können. Daher müssen Sie den Mangel in jedem Fall vor der Umstellung von Ihrem Installateur beseitigen lassen. Hierbei sind unterschiedliche Fristen zu beachten, die Sie der Mängelkarte entnehmen können. Die Kosten für die Mängelbeseitigung übernehmen Sie. Diese ist Voraussetzung für eine gefahrlose Anpassung der Geräte und daher zwingend durchzuführen.

Was mache ich, wenn mein Gerät gesperrt wurde?

Beauftragen Sie ein zugelassenes Installationsunternehmen. Der Installateur beseitigt den Mangel und nimmt die Anlage anschließend direkt wieder in Betrieb. Eine Liste aller bei uns eingetragenen Vertragsinstallationsunternehmen finden Sie auf der Seite des Regionalen Installateurausschuss Bergisches Land Gas/Wasser kurz RIA. Alternativ können Sie auch auf der Website des Fachverbandes Sanitär Heizung Klima (SHK) einen Installateur heraussuchen. Wenn Sie weitere Hilfe benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Anpassbarkeit

Ist mein Gerät anpassbar?

Sie haben nach unserem Erhebungsbesuch noch nichts von uns gehört? Der Monteur hat Ihnen keine Auskunft gegeben, ob Ihr Gerät anpassbar ist oder nicht? Das ist richtig so. Der Monteur vor Ort kann nicht abschließend beurteilen, ob die Ersatzteile für Ihr Gerät beim Hersteller noch vorrätig sind. Dies wird erst im Nachgang mit den Herstellern geklärt. Sobald diese Klärung erfolgt ist, werden alle Kunden von uns informiert, deren Geräte nicht oder nur bedingt anpassbar sein sollten. Wenn Sie kein Schreiben von uns erhalten haben, können Sie davon ausgehen, dass Ihr Gerät ganz normal angepasst werden kann. Wenn Sie Zweifel haben, können Sie uns gerne anrufen.

Was mache ich, wenn mein Gerät nicht anpassbar ist?

In Einzelfällen kommt es vor, dass Sie bei Installation des Gasgerätes von Ihrem Installateur H-Gas-Düsen übergeben bekommen haben. Wenn wir keine Originalersatzteile mehr am Markt beschaffen können und Ihr Gerät deswegen nicht anpassbar sein sollte, können Sie natürlich Ihr Gerät trotzdem noch von Ihrem Installateur anpassen lassen. Sprechen Sie uns dazu an.

Kosten und Kostenerstattung

Steigen die Verbrauchskosten mit dem neuen H-Gas?

Nein, am Preis ändert sich durch die Anpassung nichts. Die Kilowattstunde kostet sowohl bei L-Gas als auch bei H-Gas das Gleiche.

Wer trägt die Kosten?

Wir übernehmen die Kosten für die Anpassungsarbeiten. Sie müssen dem Monteur nichts bezahlen. Nur in dem unwahrscheinlichen Fall, dass wir Ihr Gerät nicht anpassen können, da es entweder keine Ersatzteile für dieses Gerät mehr gibt oder die Geräte die technischen Anforderungen nicht erfüllen, sind Sie als Betreiber für die Anschaffung eines Neugeräts verantwortlich. Die Wahrscheinlichkeit dafür ist sehr gering.

Wichtig für einen problemfreien Umstellungsprozess ist jedoch der mangelfreie Zustand Ihrer Gasgeräte. Stellen wir bei der Erhebung Mängel fest, müssen Sie diese in jedem Fall vor der Umstellung von Ihrem Installateur beseitigen lassen. Die Kosten für die Mängelbeseitigung müssen  Sie selbst übernehmen.

Die Mängelbeseitigung ist Voraussetzung für eine gefahrlose Anpassung der Geräte und daher zwingend durchzuführen. Achten Sie daher darauf, dass Ihr Gerät regelmäßig gewartet wird.

Kostenerstattung nach § 19a Abs. 3 EnWG

Voraussetzung:

Um einen Zuschuss nach § 19a Abs. 3 EnWG zu erhalten, müssen Sie das neue Gerät

1. nach unserem Erstinfoanschreiben

2. vor der Schaltung einbauen lassen.

Ein Austausch vor diesem Zeitpunkt kann leider nicht bezuschusst werden.

Außerdem ist es ganz wichtig, dass das neue Gerät später nicht mehr angepasst werden muss. Daher muss die Installation des neuen Gerätes unbedingt vor der ansonsten durchzuführenden Anpassung Ihres alten Gasgerätes erfolgen. Ein Fachinstallateur muss Ihnen vorab die ordnungsgemäße Verwendung sowie die deutsche Zulassung des auszutauschenden Altgerätes schriftlich bestätigen.

Ein Formular zum Antrag auf Kostenerstattung haben wir für Sie hinterlegt. Bitte senden Sie den Antrag unterschrieben zurück an:

BEW Bergische Energie- und Wasser-GmbH

Erdgasumstellung

Sonnenweg 30

51688 Wipperfürth

oder per E-Mail an erdgasumstellung(at)bergische-energie.de

Gibt es finanzielle Unterstützung, wenn mein Gerät nicht anpassbar ist?

In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass Ihr Gasgerät technisch nicht angepasst werden kann. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn das Gerät schwerwiegende technische Mängel aufweist und nicht mehr betrieben werden darf oder gar keine deutsche Zulassung hat. Sollten wir dies im Zuge der Bestandsaufnahme bei Ihrem Gasgerät feststellen, würden wir Sie nochmal gesondert informieren. In diesem Fall müssten Sie sich um die Anschaffung eines Neugerätes kümmern. Hierbei kann Ihnen beim Austausch eines Gasgerätes in einigen Fällen eine weitere Kostenerstattung in Höhe von bis zu 500 € zustehen (nach § 1 Absatz 1 Gasgerätekostenerstattungsverordnung). Sprechen Sie uns in diesen Fällen bitte an. Wir beraten Sie gerne, wie Sie im Einzelnen weiter vorgehen sollten.

Kostenerstattung nach § 1 Abs. 1 GasGKErstV

Voraussetzung:

Um bei Nichtanpassbarkeit des alten Gerätes eine Kostenerstattung nach § 1 Absatz 1 GasGKErstV zu erhalten, muss es sich bei Ihrem alten Gasgerät grundsätzlich um ein Heizgerät für die häusliche oder vergleichbare Nutzung handeln. Abhängig vom Alter Ihres ausgetauschten Altgerätes (gerechnet zum Zeitpunkt des technischen Umstellungstermins) haben Sie dann zusätzlich folgende Kostenerstattungsansprüche:
500 € für ein Gasgerät, das nicht älter als 10 Jahre ist,
250 € für ein Gasgerät, das älter als 10, aber nicht älter als 20 Jahre ist,
100 € für ein Gasgerät, das älter als 20, aber nicht älter als 25 Jahre ist.
Weiterhin müssen auch hier alle Voraussetzungen des § 19a Absatz 3 EnWG erfüllt sein. Darüber hinaus können keine Kosten erstattet werden.

Ein Formular zum Antrag auf Kostenerstattung haben wir hier für Sie hinterlegt. Bitte senden Sie den Antrag unterschrieben zurück an:
BEW Bergische Energie- und Wasser-GmbH
Erdgasumstellung
Sonnenweg 30
51688 Wipperfürth

oder per E-Mail an erdgasumstellung(at)bergische-energie.de

Störungen und Reklamationen

Was mache ich, wenn mein Gerät nach einem Besuch auf Störung geht?

Bitte rufen Sie nicht direkt Ihren Installateur an. Unsere Dienstleister haben ein Nachbesserungsrecht und kommen gerne direkt zu Ihnen. Wir übernehmen die Kosten hierfür. Hierzu können Sie sich an unsere Hotline unter 02267/686-230  wenden. Außerhalb der Arbeitszeit können Sie sich an Ihren Installateur oder den Installateurnotdienst wenden. Die Rechnung können Sie dann bei uns einreichen.

Datenschutz

Was passiert mit den erhobenen Daten?

Wir nehmen den Datenschutz sehr ernst. Selbstverständlich haben wir mit allen von uns beauftragten Firmen Datenschutz- und Vertraulichkeitsvereinbarungen geschlossen.

Die erhobenen Gerätedaten und aufgenommenen Fotos benötigen wir unter anderem zur Zuordnung Ihres Netzanschlusses und zur eindeutigen Identifizierung des Gasgeräts. Wir bestimmen über die Daten den Anpassungszeitpunkt und können, falls nötig, das zur Umstellung erforderliche Material bestellen. Alle an der Erdgasumstellung beteiligten Firmen haben ein Vertriebsverbot. Das bedeutet, dass Informationen und Daten aus der Marktraumumstellung nicht für vertriebliche Aktivitäten genutzt werden dürfen.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzinformation.

Kontakt

Zwecks Kontaktaufnahme für einen Termin mit Ihnen geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an.

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Unsere Kooperationspartner bei der Marktraumumstellung

swb AG

“Erhebung und Anpassung”

 

 

 

ESK GmbH

“Technisches Projektmanagement”

GATTER 3 Technik GmbH

“Erhebung und Anpassung”

 

 

 

LPR Energy

“Qualitätssicherung”