Wir kümmern uns um die Anpassung. Und was müssen Sie tun?
Vor allem eines: Sehr wichtig ist es, dass Sie zum vereinbarten Termin im Hause sind und den Monteuren Zutritt zu Ihren Gasgeräten ermöglichen. Der reibungslose Ablauf der Umstellung in Ihrem Viertel, Ihrer Straße, steht und fällt mit der Termintreue von Ihnen, unseren Kunden. Ebenfalls wichtig ist es, dass Ihr Gasgerät frei von technischen Mängeln ist. Wir empfehlen Ihnen daher – auch ganz generell – Ihr Gasgerät regelmäßig warten zu lassen. Die Anpassung ersetzt diese Wartung nicht. Ganz im Gegenteil: Werden im Zuge der Umstellung erhebliche Mängel an Ihrem Gasgerät oder in der Inneninstallation festgestellt, müssen Sie diese durch einen Installateur zunächst auf eigene Kosten beheben lassen. Die eigentliche Umstellung auf H-Gas ist dagegen in aller Regel für Sie kostenfrei, da diese Kosten über die Netzentgelte auf alle Gaskunden in Deutschland umgelegt werden. Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQ.
Kostenzuschüsse
In aller Regel ist Ihr Gasgerät problemlos auf das neue H-Gas anpassbar. Falls Sie sich dennoch eigenständig vor der Anpassung ein neues Gerät installieren lassen möchten, sprechen Sie das Thema bitte mit Ihrem Installateur ab. Er kann Ihnen geeignete Geräte empfehlen, die dann nicht mehr angepasst werden müssen. Für solche Geräte haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Kostenerstattung von 100 € (nach § 19a Absatz 3 des Energiewirtschaftsgesetzes). Bitte sprechen Sie uns an.
Kostenerstattung nach § 19a Abs. 3 EnWG
Voraussetzung:
Um einen Zuschuss nach § 19a Abs. 3 EnWG zu erhalten, muss das neue Gerät nach dem Erstinfoanschreiben und vor der Schaltung installiert sein.
Ein Austausch vor diesem Zeitpunkt kann leider nicht bezuschusst werden.
Außerdem ist es ganz wichtig, dass das neue Gerät später nicht mehr angepasst werden muss. Daher muss die Installation des neuen Gerätes unbedingt vor der ansonsten durchzuführenden Anpassung Ihres alten Gasgerätes erfolgen. Ein Fachinstallateur muss Ihnen vorab die ordnungsgemäße Verwendung sowie die deutsche Zulassung des auszutauschenden Altgerätes schriftlich bestätigen.
Ein Formular zum Antrag auf Kostenerstattung haben wir für Sie hinterlegt. Bitte wenden Sie sich bei Fragen oder zur Einsendung von Unterlagen an:
BEW Bergische Energie- und Wasser-GmbH
Erdgasumstellung
Sonnenweg 30
51688 Wipperfürth
oder per E-Mail an erdgasumstellung(at)bergische-energie.de
In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass Ihr Gasgerät technisch nicht angepasst werden kann (Nichtanpassbarkeit des Altgerätes). Dies kann z.B. der Fall sein, wenn das Gerät schwerwiegende technische Mängel aufweist und nicht mehr betrieben werden darf oder gar keine deutsche Zulassung hat. Sollten wir dies im Zuge der Bestandsaufnahme bei Ihrem Gasgerät feststellen, würden wir Sie nochmal gesondert informieren. In diesem Fall müssten Sie sich um die Anschaffung eines Neugerätes kümmern. Hierbei kann Ihnen beim Austausch eines Gasgerätes in einigen Fällen eine weitere Kostenerstattung in Höhe von bis zu 500 € zustehen (nach § 1 Absatz 1 Gasgerätekostenerstattungsverordnung).
Sprechen Sie uns in diesen Fällen bitte an. Wir beraten Sie gerne, wie Sie im Einzelnen weiter vorgehen sollten.
Kostenerstattung nach § 1 Abs. 1 GasGKErstV
Voraussetzung:
Um eine Kostenerstattung bei Nichtanpassbarkeit des alten Gerätes nach § 1 Absatz 1 GasGKErstV zu erhalten, muss es sich bei Ihrem alten Gasgerät grundsätzlich um ein Heizgerät für die häusliche oder vergleichbare Nutzung handeln. Abhängig vom Alter Ihres ausgetauschten Altgerätes (gerechnet zum Zeitpunkt des technischen Umstellungstermins) haben Sie dann zusätzlich folgende Kostenerstattungsansprüche:
•500 € für ein Gasgerät, das nicht älter als 10 Jahre ist,
•250 € für ein Gasgerät, das älter als 10, aber nicht älter als 20 Jahre ist,
•100 € für ein Gasgerät, das älter als 20, aber nicht älter als 25 Jahre ist.
Weiterhin müssen auch hier alle Voraussetzungen des § 19a Absatz 3 EnWG erfüllt sein. Darüber hinaus können keine Kosten erstattet werden.
Ein Formular zum Antrag auf Kostenerstattung haben wir hier für Sie hinterlegt. Bitte wenden Sie sich bei Fragen oder Einsendung von Unterlagen an:
BEW Bergische Energie- und Wasser-GmbH
Erdgasumstellung
Sonnenweg 30
51688 Wipperfürth
oder per E-Mail an erdgasumstellung(at)bergische-energie.de