WIPPERFÜRTH/HÜCKESWAGEN/KÜRTEN/WERMELSKIRCHEN. Umlage, Abschläge, Umsatzsteuer, Gas- und Strompreisbremse – angesichts immer neuer Regierungsbeschlüsse ist es schwierig, hinterherzukommen. BEW-Geschäftsführer Jens Langner erläutert die aktuelle Lage und was sie für die BEW-Kunden bedeutet.
DIE ENERGIEKRISE HAT DIE PREISE INNERHALB EINES JAHRES EXPLODIEREN LASSEN. WAS BEDEUTET DAS FÜR DIE BEW UND IHRE KUNDEN?
Zeitweilig haben sich die Strom- und Gaspreise an den Handelsmärkten in diesem Jahr gegenüber 2021 verzehnfacht. Zuletzt sind sie wieder leicht gesunken, halten sich aber auf einem hohen Niveau, sodass auf viele unserer Kunden Preiserhöhungen zukommen. Dennoch können sich viele Kunden, die sich 2021 für einen KLIK-Vertrag entschieden haben, in diesem Jahr und – bei entsprechendem Tarif – auch 2023 noch über stabile Preise freuen. Die Frage nach der Bezahlbarkeit von Energie für den Bürger und die Unternehmen in der Region stellt sich uns aber immer wieder. Daher begrüßen wir die Anstrengungen der Bundesregierung, für Entlastungen zu sorgen, außerordentlich.
DIE HOHEN ENERGIEPREISE UND DAS HIN UND HER DER POLITIK VERUNSICHERN DIE VERBRAUCHER. WAS SPÜREN SIE DAVON UND WIE GEHEN SIE MIT DIESEN HERAUSFORDERUNGEN UM?
Tatsächlich ist die Verunsicherung bei den Kunden sehr groß, die Zahl der Anrufe ist seit dem Sommer drastisch gestiegen. Angesichts der hohen Arbeitsbelastung ist es kaum möglich, unseren gewohnten Kundenservice zu bieten. Oft können wir nur auf unser Online-Kundenportal verweisen und um Verständnis bitten, dass unsere Mitarbeiter nicht zu jedem öffentlich diskutierten Thema Auskunft geben können. Und die Zahl der Themen ist und bleibt immens. Erst im August mussten wir unsere Gaskunden über mehrere neue beziehungsweise geänderte gesetzliche Umlagen zum 1. Oktober informieren und die Monatsabschläge anpassen. Im letzten Moment wurde die Gasumlage gestoppt und zudem im Oktober rückwirkend die Umsatzsteuer auf Gaslieferungen auf sieben Prozent gesenkt. Daher passen die Abschläge bei vielen Kunden nicht mehr. Gerne können unsere Kunden ihre Abschläge im Kundenportal anpassen. In jedem Fall werden wir alle Beträge, die gegebenenfalls zu viel bezahlt wurden, mit der Jahresrechnung im Januar verrechnen, sodass unseren Kunden kein Nachteil daraus entsteht. Zurzeit stellt sich unser Team auf die komplizierte Umsetzung der im November beschlossenen Gas- und Strompreisbremse ein.
STROM- UND GASKUNDEN SOLLEN LÄNGERFRISTIG SPÜRBAR ENTLASTET WERDEN. WIE SOLL DAS IN DER ERSTEN STUFE IM DEZEMBER KONKRET ERFOLGEN?
Sowohl Privathaushalte als auch kleinere und mittlere Unternehmen erhalten einen verlässlichen Schutz vor steigenden Energiepreisen über einen längeren Zeitraum bis April 2024. In einem ersten Schritt wird im Dezember der Abschlag auf Gas ausgesetzt. Bei den meisten unserer Kunden liegt uns ein Lastschriftmandat vor. Hier nehmen wir also im Dezember keine Abbuchung für Gas vor. Barzahler oder Kunden mit Dauerauftrag brauchen diesen Teil ihres Abschlags nicht zu überweisen. Die tatsächliche Entlastung soll ein Zwölftel der Jahresrechnung betragen. Daher erfolgt die endgültige Berechnung des Entlastungsbetrags mit der nächsten Jahresabrechnung.
Genaueres zur Umsetzung ist auf unserer Homepage www.bergische-energie.de/preisbremse/ veröffentlicht.
IST DIE ENERGIEVERSORGUNG FÜR DIESEN WINTER GESICHERT?
Die deutschen Gasspeicher waren Anfang November zu 99 Prozent gefüllt. Das ist sehr gut und hilft uns wahrscheinlich durch diesen Winter. Trotzdem kann Gas, je nach Temperaturverlauf, durchaus noch einmal knapp werden. Es ist also wirklich wichtig, dass in den Haushalten und Unternehmen möglichst viel Gas eingespart wird. Beim Strom hingegen sind sich fast alle Experten einig, dass es keine großflächigen, lang andauernden Ausfälle geben wird. Dazu trägt die Bundesregierung bei, etwa indem viele Kraftwerke aus der Reserve wieder ans Netz genommen werden.