Zahlungsverzug

Sie haben Fragen zum Thema Zahlungsverzug? Dann sind Sie hier genau richtig!

Wie kann ich einen Zahlungsverzug verhindern?

Wie kann ich die regelmäßigen Zahlungen organisieren?

Für den monatlichen Abschlag empfehlen wir Ihnen, uns ein Lastschriftmandat zu erteilen oder einen Dauerauftrag bei Ihrer Bank einzurichten.

Wie kann ich vorgehen, wenn ich am Ende des Monats meinen Abschlag nicht zahlen kann?

Sprechen Sie uns frühzeitig an, gemeinsam finden wir eine Lösung. Zum Beispiel kann im Einzelfall ein abweichender Zahlungstermin oder eine Teilzahlung vereinbart werden.

Was kann ich tun um meinen Energieverbrauch zu senken?

Lesen Sie Ihre Zählerstände regelmäßig – mindestens einmal im Quartal – ab, notieren Sie diese und vergleichen Sie die Werte. So bekommen Sie ein besseres Gefühl für Ihren Verbrauch und sehen Ausreißer sowie Einsparungen durch Verhaltensänderungen sofort.

Möchten Sie den Verbrauch einzelner Geräte überprüfen, leihen Sie sich gerne kostenlos eines unserer Strommessgeräte.

Unter www.bergische-energie.de/energiesparen erhalten Sie wertvolle Tipps.

Nehmen Sie Energieberatung zum Beispiel von der Caritas oder der Verbraucherzentrale in Anspruch.

Woher weiß ich ob mein Abschlag angemessen ist?

Lassen Sie bei der BEW mit einem aktuellen Zählerstand prüfen, ob die Abschlagszahlungen zu Ihrem Energieverbrauch passen und ob der Tarif der günstigste für Sie ist. Dies können Sie persönlich in den Kundencentern, telefonisch oder über das Online-Portal der BEW berechnen lassen.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Unterstützung suche?

Eine Schuldnerberatung kann Ihnen Hilfestellung geben, Ihre Ausgaben angemessen zu strukturieren.

Auf den Internetseiten der Verbraucherzentrale und des Schuldneratlas finden Sie Beratungsstellen in Ihrer Nähe.

Prüfen Sie, ob Sie einen Anspruch auf staatliche Unterstützung haben. Erkundigen Sie sich nach Sozialhilfe oder Grundsicherung bei Ihrem Sozialamt, nach Wohngeld bei Ihrer Wohngeldstelle. Alternativ nach Aufstockung Ihrer Bezüge oder Bürgergeld, Wohngeld bei der Agentur für Arbeit jeweils in Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Einen Wohngeldproberechner stellt die Internetseite des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes NRW bereit.

Informieren Sie sich zum Beispiel auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales oder nutzen Sie das dort eingerichtete Bürgertelefon.

Was bedeutet Vorauszahlung?

Der Abschlag eines Monats wird erst am letzten Werktag, also rückwirkend fällig. Fordern wir Sie zur Vorauszahlung auf, dann bedeutet das, dass Sie den Abschlag, den Sie eigentlich erst am 30. zahlen müssten schon zum Beginn des Monats zahlen. Das kann gefordert sein, um eine Versorgungseinstellung zu verhindern.

Die Pflicht zur Vorauszahlung entfällt, wenn Rückstände beglichen sind und sich aus Ihrem regelmäßigen Zahlverhalten kein Grund mehr ergibt.

Was mache ich, wenn das Mahnverfahren schon begonnen hat?

Ich habe eine Mahnung erhalten

Bezahlen Sie Ihre Abschläge regelmäßig und pünktlich. Zahlungen für Strom, Heizung und Miete sollten immer Vorrang haben. Denn wenn Zahlungsrückstände auflaufen, sind wir berechtigt, die Belieferung mit Energie und Wasser einzustellen. Entsteht ein finanzieller Engpass, sprechen Sie mit uns über Ratenzahlungen oder andere Lösungen, bevor durch das Mahnverfahren weitere Kosten entstehen.

Ich habe einen Termin für einen Inkassobesuch erhalten

Es handelt sich hierbei um den Besuch eines Mitarbeiters der BEW beim Kunden vor Ort, nachdem Mahnungen erfolglos blieben. Dieser Besuch hat weder die Unterbrechung noch die Wiederherstellung der Versorgung zur Folge.

Der Inkassobesuch kostet 33,99 €.

Sie können den Besuch sowie die Kosten abwenden, wenn Sie rechtzeitig die offene Zahlung leisten.

Mitarbeiter der BEW GmbH können sich ausweisen – fragen Sie gerne nach.

Ich habe einen Sperrtermin erhalten

Der Netzbetreiber hat nun den Auftrag, die Versorgung mit Strom, Gas oder auch Wasser zu unterbrechen.

Bitte beachten Sie, dass der Mitarbeiter des Netzbetriebes keine Daten von Ihnen hat und keine Absprachen mit Ihnen treffen kann.

Weitere Verzögerungen, oder auch die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens sind mit zusätzlichen Kosten verbunden.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und bieten Sie uns einen Lösungsvorschlag an.

Was ist eine Abwendungsvereinbarung?

Im Falle eines Sperrtermins können Sie uns mit der Abwendungsvereinbarung eine Ratenzahlung auf Zahlungsrückstände anbieten. Die Laufzeit kann unter bestimmten Bedingungen und in Ausnahmefällen bis zu 24 Monate betragen. Wenn die Ratenzahlung nicht eingehalten wird, kann keine erneute Vereinbarung getroffen werden und die Versorgungsunterbrechung wird erfolgen. Hier finden Sie eine Muster-Abwendungsvereinbarung.

Was kann ich machen, wenn die Versorgungseinstellung ansteht?

Wie kann ich die Sperrung abwenden?

Die Sperrung wird nicht durchgeführt, wenn Sie den Rückstand ausgleichen. Sie können uns das Geld überweisen. Die Bankverbindungen finden Sie auf unseren Schreiben. Bareinzahlungen in unseren Geschäftsstellen sind auch möglich.

Bitte teilen Sie uns Ihren aktuellen Zählerstand mit. Wir werden den Verbrauch ermitteln und die Forderung prüfen.

Sollten Gründe für eine Unverhältnismäßigkeit der Unterbrechung, insbesondere eine konkrete Gefahr für Leib und Leben vorliegen, teilen Sie uns dies bitte rechtzeitig per E-Mail oder schriftlich mit. Fügen Sie einen entsprechenden Nachweis, z. B. eine ärztliche Bescheinigung, bei. Richten Sie Ihre Nachricht unter Angabe Ihrer Kundennummer an die BEW Bergische Energie- und Wasser-GmbH, Sonnenweg 30, 51688 Wipperfürth oder per Mail an mahnwesen(at)bergische-energie.de, Fax: 02267 686-599.

Sie haben von uns mit dem Termin zur Versorgungseinstellung ein Formular "Abwendungsvereinbarung" erhalten. Bitte beachten Sie die aufgeführten Hinweise auf dem Formular.

Berücksichtigen Sie bitte, dass auch die Absage des Sperrtermins Zeit benötigt und kümmern Sie sich rechtzeitig vor dem Termin! 

Was kostet die Sperrung / Entsperrung?

Dies ist abhängig von den Kosten des Netzbetreibers. Wenn es zu der Sperrung kommt, werden mindestens 95,00 € zusätzlich zur eigentlichen Forderung fällig, bevor Sie wieder versorgt werden können. Bei einer Sperrung, die vor Ihrem Haus mit der Unterstützung eines Tiefbauunternehmers erfolgen muss, sind die Kosten abhängig von dem entstandenen Aufwand und um ein Mehrfaches höher.

Bei einer Sperrung der Gasversorgung wird vor der Wiederinbetriebnahme eine Druckprüfung verlangt. Hierbei entstehen weitere Kosten eines Fachbetriebes, der vom Hauseigentümer beauftragt werden muss.

Wird bei Ihnen die Wasserversorgung unterbrochen und die Unterbrechung bleibt mehr als ein paar Tage bestehen, kann es notwendig sein, dass die Leitungen vollständig durchgespült werden müssen. Damit entstehen weitere Kosten, die Sie rechtzeitig einplanen sollten.

Wer kommt um die Versorgung mit Strom, Gas oder Wasser zu sperren?

Den Auftrag zu der Versorgungssperre erhält der Netzbetreiber. Dieser schickt eine Mitarbeiterin / einen Mitarbeiter, der nur Ihre Adresse, Ihren Namen und Ihre Zählernummer kennt. Diese Mitarbeiterin / dieser Mitarbeiter hat den Auftrag die Versorgung einzustellen und kann Ihnen keine Fragen zum Vertrag oder ähnlichem beantworten.

Mitarbeiter der BEW GmbH oder der BEW Netze GmbH können sich ausweisen – fragen Sie gerne nach.

Wie bereite ich mich auf die Versorgungssperre vor?

Sollte die Sperrung nicht zu verhindern sein, treffen Sie Vorkehrungen, wie beispielsweise:
 

Im Falle der Einstellung Ihrer Stromversorgung:

  • Legen Sie sich eine Taschenlampe zurecht. Bedenken Sie, dass unter Umständen die Klingel, das Flurlicht, die Heizung, der Durchlauferhitzer etc. nicht funktionieren werden.
  • Fahren Sie sicherheitshalber Ihren Rechner herunter um Abstürze zu vermeiden.
  • Ziehen Sie den Stecker des Routers.


Im Falle der Einstellung Ihrer Gasversorgung / Fernwärmeversorgung:

  • Wenn Ihnen ein Kaminofen zur Verfügung steht, nutzen Sie diesen.


Im Falle der Einstellung Ihrer Wasserversorgung:

  • Lassen Sie die Badewanne mit Wasser volllaufen, damit Sie zum Beispiel die Toilettenspülung damit ersetzen können.

Wie geht es weiter, wenn gesperrt ist?

Was muss ich zahlen?

Die Summe der offenen Forderung, die wir mit der Ankündigung des Sperrtermins mitgeteilt haben. Hinzu kommen die Kosten für die Sperrung und Entsperrung.

Ich habe gezahlt - bis wann kann ich mit einer Entsperrung rechnen?

Melden Sie sich nach der Zahlung bei uns.

Der Netzbetreiber wird einen Termin mit Ihnen vereinbaren.

Die Entsperrung wird regulär am nächsten Arbeitstag nach Ihrer Zahlung bzw. Meldung erfolgen können.

Was ist mit meinem Energieversorgungsvertrag, wenn ich mich nicht um eine Entsperrung kümmere?

Der Versorgungsvertrag, den Sie mit uns geschlossen haben ist mit einer Sperrung nicht beendet. Das bedeutet, Sie werden auch weiterhin noch für die Grundgebühr aufkommen müssen.

Sind noch Fragen offengeblieben?

 

oder per E-Mail:

mahnwesen(at)bergische-energie.de

Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Mittwoch7.30 - 12.30 Uhr
 13.00 - 16.30 Uhr
Donnerstag und Freitag7.30 - 12.30 Uhr

Sie möchten von uns zurück gerufen werden oder möchten mit uns einen Termin vereinbaren? Dann schreiben Sie uns einfach eine E-Mail.