Bedarfs- und Verbrauchsausweis
Es gibt zwei Varianten. Eigentümer können jedoch nur eingeschränkt wählen. Bei Neubauten ist der Bedarfsausweis Pflicht. Bei Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohneinheiten und einem Bauantrag vor dem 1.11.1977 ist der Bedarfsausweis in der Regel Pflicht.
Ausnahme:
Sofern das Gebäude nachträglich modernisiert wurde, kann auch ein Verbrauchsausweis erstellt werden.
Für alle anderen Gebäude gilt: Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis.