Mann fotografiert ein Fachwerkhaus mit seinem Smartphone

Energieausweis - Antrag & Informationen

Der Energieausweis ist eine hilfreiche Bestandsaufnahme und ein lohnenswerter Ansatz zur gezielten energetischen Modernisierung Ihrer Immobilie. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt alle Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, den Einsatz erneuerbarer Energien in Alt- und Neubauten sowie die Randbedingungen von Energieausweisen für alle neuen, neu zu vermietenden und zum Verkauf stehenden Objekte. Auch bei umfangreichen Modernisierungs-/Sanierungsmaßnahmen ist der Ausweis vorgeschrieben.

Für die Erstellung eines Energieausweises arbeiten wir mit unseren Kooperationspartnern Ingenieurbüro Simicic, einem unabhängigen Energieberater und dem Architekturbüro Guhra + Kurth zusammen.

Bedarfs- und Verbrauchsausweis

Es gibt zwei Varianten. Eigentümer können jedoch nur eingeschränkt wählen. Bei Neubauten ist der Bedarfsausweis Pflicht. Bei Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohneinheiten und einem Bauantrag vor dem 1.11.1977 ist der Bedarfsausweis in der Regel Pflicht.

Ausnahme:
Sofern das Gebäude nachträglich modernisiert wurde, kann auch ein Verbrauchsausweis erstellt werden.

Für alle anderen Gebäude gilt: Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis.

Bedarfsorientierter Ausweis

Der Bedarfsausweis wird auf der Grundlage der energetischen Qualität eines Gebäudes erstellt.

Die Berechnung des sogenannten Energieverbrauchskennwertes erfolgt in diesem Fall auf der Basis einer technischen Analyse der energetischen Eigenschaften der Bauteile eines Gebäudes und der Heiztechnik.

Berücksichtigt werden:

  • Die energetische Qualität aller Bauteile der beheizten Gebäudehülle ( z.B. Wände, Kellerdecke, Dach, Fenster, Türen)

  • Das beheizte Volumen des Gebäudes

  • Die energetische Qualität der Heizungsanlage

Verbrauchsorientierter Ausweis

Der Verbrauchsausweis wird auf der Grundlage der vorhandenen Energieverbräuche der Gebäudenutzer für Heizung und Warmwasser in den letzten drei Jahren erstellt.

Die Berechnung des sogenannten Energieverbrauchskennwertes erfolgt in diesem Fall auf der Grundlage der Heizkostenabrechnung  und der beheizten Nutzfläche.

Berücksichtigt werden:

  • Die Energieverbräuche für Heizung und Warmwasser der letzten 3 Jahre

  • Die beheizte Nutzfläche des Gebäudes

  • Das Klima

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