Energiesparen - Smart Metering

Alles Wichtige zum Smart-Meter-Rollout

Der Einbau der intelligenten Stromzähler wird im Messstellenbetriebsgesetz geregelt. Grundsätzlich ist der Messstellenbetreiber für den Rollout verantwortlich. Nachfolgend beantworten wir die entscheidenden Fragen.

Sprechen Sie uns gerne an!

Was ist der Hintergrund des Messstellenbetriebsgesetzes?

Die Bundesregierung verspricht sich von der Umsetzung dieser gesetzlichen Regelung eine Optimierung des Verbrauchsverhaltens sowie eine bessere Auslastung und Steuerung der Netze.

Wer ist der grundzuständige Messstellenbetreiber?

Die BEW Netze GmbH ist der grundzuständige Messstellenbetreiber für Ihr Netzgebiet. 

Was ist ein Messstellenbetreiber (MsB)?

Der Messstellenbetreiber ist neben dem Stromlieferanten und dem Netzbetreiber ein weiterer Akteur auf dem deutschen Energiemarkt. Er ist ausschließlich für den Betrieb von Messstellen (Zählern) verantwortlich. Sie haben die Möglichkeit den Messstellenbetreiber frei zu wählen, wenn durch diesen ein einwandfreier Messstellenbetrieb gemäß dem Messstellenbetriebsgesetz gewährleistet wird.

Wie hoch sind die Entgelte für den Messstellenbetrieb? Wo kann ich die Preise finden?

Nach dem Messstellenbetriebsgesetz sind Messstellenbetreiber verpflichtet, sich bei modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen an gesetzliche Preisobergrenzen zu halten. Die geltenden Preise finden Sie in den veröffentlichten Preisblättern unter:

www.bew-netze.de

Wie erfolgt die Abrechnung der Entgelte für den Messstellenbetrieb?

In der Regel rechnen wir die Entgelte für den Messstellenbetrieb direkt mit Ihrem Stromlieferanten ab. Beachten Sie aber bitte, dass es auch Stromlieferanten gibt, die die (höheren) Kosten nicht im Rahmen der Stromlieferung direkt an Sie weitergeben. In diesem Fall sind wir verpflichtet, Ihnen die Kosten in Rechnung zu stellen. Hier werden wir dann vorab auf Sie zukommen. Der Lieferant ist verpflichtet, Ihnen über die Ablehnung Auskunft zu erteilen.

Warum neue Messeinrichtungen?

Der Zählerwechsel ist ein wichtiges Instrument der Energiewende zur Steuerung und optimalen Auslastung der intelligenten Stromnetze.

Ist der Zählerwechsel verpflichtend?

Ja, der Zählerwechsel ist verpflichtend. Am 02.09.2016 wurde das Gesetz zur Digitalisierung verabschiedet und somit die Einbaupflicht auf moderne Messeinrichtungen bzw. intelligente Messsysteme vorgegeben. Daher kann man der Einbaupflicht nicht widersprechen.

Wann wird welches Messsystem eingebaut?

Ob Sie eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem erhalten, ist abhängig von Ihrem Jahresstromverbrauch. Bei Erzeugungsanlagen ist die Anlagenleistung zu berücksichtigen. Die entsprechenden Verbrauchs- und Leistungsgrenzen entnehmen Sie bitte unserer Homepage:

www.bew-netze.de

Was sind moderne Messeinrichtungen?

Bei den modernen Messeinrichtungen handelt es sich um Stromzähler, die den Stromverbrauch besser veranschaulichen als die bisherigen Stromzähler. Sie haben die Möglichkeit, bis zu 24 Monate in die Vergangenheit ihren Energieverbrauch nachzuvollziehen.

Was sind intelligente Messsysteme?

Ein intelligentes Messsystem die Kombination von einem oder mehreren modernen Messeinrichtungen und einem Kommunikationsmodul, dem sogenannten Smart-Meter-Gateway. Während die moderne Messeinrichtung zunächst nur die Verbrauchsdaten anzeigt, wird das intelligente Messsystem zusätzlich die Daten fernübertragen können.

Können eventuell zusätzliche Kosten auf mich zukommen?

Sollte die Zähleranlage so veraltet sein, dass ein Einbau einer modernen Messeinrichtung oder eines intelligenten Messsystems nicht zulässig ist, ist die Zähleranlage auf Kosten des Hauseigentümers zu erneuern. Diese Erneuerung kann durch jeden konzessionierten Installateur erfolgen.

Prokurist | Abteilungsleiter Vertrieb und Kundenservice