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BEW Gastarif - Basis Gas

Grundversorgung

Mit Basis Gas (Grundversorgung) werden Sie automatisch beliefert, wenn Sie im Netzgebiet der BEW Gas beziehen und keinen Sondervertrag mit uns, der BEW oder einem anderen Anbieter abgeschlossen haben.

Die "Basis Gas"-Vorteile:

  • Hohe Flexibilität
  • 14 Tage Kündigungsfrist
  • Belieferung nach den gesetzlichen Bestimmungen
  • Wechsel in einen günstigeren Tarif der BEW ist jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist möglich

Preisanpassung Gas Grund- und Ersatzversorgung zum 01.04.2024 durch geänderten Umsatzsteuersatz

Was ändert sich zum 01.04.2024?
Die befristete Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Gaslieferungen endet regulär zum 31.03.2024. Daher ändern sich ab dem 01.04.2024 die Allgemeinen Preise für Gas in der Grund- und Ersatzversorgung. Aufgrund des geänderten Umsatzsteuersatzes von 7 auf 19 %, erhöhen sich die Bruttopreise. Die neuen Preise entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Übersicht.

Abschlag und Zählerstand
Ihren monatlichen Abschlag entnehmen Sie bitte der nächsten Jahresabrechnung. Sollten Sie hier eine Anpassung wünschen, so teilen Sie uns dies bitte mit. Oder nutzen Sie doch ganz einfach unser BEW Kundenportal. Wenn Sie möchten, können Sie hier Ihren Abschlag ändern und/oder Ihren Zählerstand übermitteln.

Verbrauchspreise pro kWh Gas in der Grundversorgung (Gültig ab 01.04.2024)
 NettoBrutto­ (inkl. 19 % USt.)
Verbrauchspreis11,21 ct/kWh13,34 ct/kWh
Grundpreis/Jahr60,00 Euro71,40 Euro
Gasbestandteile, die in Ihren Netto-Endpreise einfließen (Gültig ab 01.04.2024):
 ct/kWh€/Jahr
Staatlicher Preisbestandteil:
Erdgassteuer0,550 
CO2-Preis0,816 
Gasspeicherumlage0,250 
Gasbilanzierungsumlage (SLP)0,000 
Konvertierungsumlage0,000 
Regulatorisch veranlasste Preisbestandteile (Netzentgelte*)
am Beispiel von 4.000 kWh/Jahr:
Arbeitspreis (mengengewichteter Zonenpreis)1,230 
Konzessionsabgabe** (Mittelwert) 0,030 
Grundpreis 45,75
Messstellenbetrieb (pro Zähler G4) 12,80
Messdienstleistung (pro Zähler G4) 4,00
Summe der staatlichen und regulatorisch veranlassten Preisbestandteile:2,87662,55

* Bei den Entgelten des Netzbetreibers (Netzentgelte pro verbrauchte kWh, Grundpreis und Messstellenbetrieb und Messdienstleistung durch Messstellenbetreiber) wurde vom Standardfall ausgegangen. Die Entgelte für beschriebene Leistungen des Netzbetreibers können abweichen.

** Wegenutzungsentgelt an Gemeinden: Unser Unternehmen ist in mehreren Kommunen als Grundversorger zuständig. Die ausgewiesene Konzessionsabgabe wird im Rahmen der Kalkulation des Allgemeinen Preises als Durchschnittswert der Konzessionsabgaben aller Gemeinden dargestellt und kann je nach Abnahmeverhältnis abweichen.

Verbrauchspreise pro kWh Gas in der Grundversorgung (Gültig ab 01.02.2024)
  Netto Brutto­ (inkl. 7% USt.)
Verbrauchspreis 11,21 ct/kWh 12,00 ct/kWh*
Grundpreis/Jahr 60,00 Euro 64,20 Euro*

*Die hier ausgewiesenen Bruttopreise enthalten noch die befristete Mehrwertsteuer auf Gas in Höhe von 7%. Sollte die Bundesregierung die Mehrwertsteuer bereits vor dem 01.04.2024 wieder auf 19% erhöhen, so erhöhen sich die Bruttopreise entsprechend.

Gasbestandteile, die in Ihren Netto-Endpreis einfließen ein (Gültig ab 01.02.2024):
 ct/kWh€/Jahr
Staatlicher Preisbestandteil:
Erdgassteuer0,550 
CO2-Preis0,819 
Gasspeicherumlage0,186 
Gasbilanzierungsumlage (SLP)0,000 
Konvertierungsumlage0,000 
Regulatorisch veranlasste Preisbestandteile (Netzentgelte*)
am Beispiel von 4.000 kWh/Jahr:
Arbeitspreis (mengengewichteter Zonenpreis)1,230 
Konzessionsabgabe** (Mittelwert) 0,030 
Grundpreis 45,75
Messstellenbetrieb (pro Zähler G4) 12,80
Messdienstleistung (pro Zähler G4) 4,00
Summe der staatlichen und regulatorisch veranlassten Preisbestandteile:2,81562,55

* Bei den Entgelten des Netzbetreibers (Netzentgelte pro verbrauchte kWh, Grundpreis und Messstellenbetrieb und Messdienstleistung durch Messstellenbetreiber) wurde vom Standardfall ausgegangen. Die Entgelte für beschriebene Leistungen des Netzbetreibers können abweichen.

** Wegenutzungsentgelt an Gemeinden: Unser Unternehmen ist in mehreren Kommunen als Grundversorger zuständig. Die ausgewiesene Konzessionsabgabe wird im Rahmen der Kalkulation des Allgemeinen Preises als Durchschnittswert der Konzessionsabgaben aller Gemeinden dargestellt und kann je nach Abnahmeverhältnis abweichen.

Ersatzbelieferung Erdgas für Nicht-Haushaltskunden

Ersatzbelieferung Erdgas für Nicht-Haushaltskunden mit registrierender Leistungsmessung

Als Grundversorger im Netzgebiet der BEW Bergische Energie- und Wasser-GmbH (Erdgasnetz) beliefern wir Sie als Nicht-Haushaltskunden mit registrierender Leistungsmessung im Rahmen einer Ersatzbelieferung wenn:

  • vom Anschlussnutzer Erdgas bezogen wird, ohne dass dieser Bezug einem Erdgasliefervertrag zugeordnet werden kann, oder
  • der eigentliche Erdgaslieferant des Anschlussnutzers keine Energie entsprechend seiner vertraglichen Pflichten ins Netz einspeist, bspw. infolge einer Insolvenz.

Nicht-Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die Energie für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen und einen Jahresverbrauch von über 10.000 kWh haben.

Grundsätzlich dauert die Ersatzbelieferung bis zu drei Monate. Um sicherzustellen, dass Sie danach auch weiterhin mit Gas beliefert werden, müssen Sie in dieser Zeit einen Gasliefervertrag abschließen.

Wenn Sie als Nicht-Haushaltskunde mit registrierender Leistungsmessung von einer Ersatzbelieferung betroffen sind wenden Sie sich bitte an unser Team Geschäftskundenberatung.