Hotline02267 686-200Mo-Do: 7:30 bis 16:30 Uhr, Fr: 7:30 bis 12:30 Uhr

BEW Stromtarif - Basis Strom

Grundversorgung

Mit Basis Strom (Grundversorgung) werden Sie automatisch beliefert, wenn Sie im Netzgebiet der BEW Netze GmbH Strom beziehen und keinen Sondervertrag mit uns, der BEW, oder einem anderen Anbieter abgeschlossen haben.

Ihre "Basis Strom" Vorteile:

  • Hohe Flexibilität
  • 14 Tage Kündigungsfrist
  • Belieferung nach den gesetzlichen Bestimmungen
  • Wechsel in einen günstigeren Tarif der BEW ist jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist möglich

Preisanpassung Grundversorgung zum 01.03.2025

Was ändert sich zum 01.03.2025?
Seit der letzten Preissenkung im April 2024 hat sich die Beschaffungssituation nachhaltig verschärft, sodass die Preise steigen. Deswegen ändern sich die Allgemeinen Preise in der Grund- und Ersatzversorgung zum 01.03.2025.

Abschlag und Zählerstand
Ihr monatlicher Abschlag bleibt unverändert. Sollten Sie hier eine Anpassung wünschen, so teilen Sie uns dies bitte mit. Den Zählerstand zum Datum der Preisänderung können Sie uns ebenfalls gerne mitteilen. Oder nutzen Sie doch ganz einfach unser BEW Kundenportal. Wenn Sie möchten, können Sie hier Ihren Abschlag ändern und/oder Ihren Zählerstand übermitteln.

Tarifcheck
BEW bietet für ihre Kunden einen kostenlosen Tarifcheck bzw. die Überprüfung der Stromkosten an. Fragen hierzu werden unter 02267 / 686-200 gerne beantwortet.

Zur Information
Bitte beachten Sie, dass diese Preisanpassung nicht für Kunden außerhalb der Grundversorgung gilt, bspw. für Kunden, die bereits einen Sondervertrag mit Laufzeit abgeschlossen haben.

Verbrauchspreise pro kWh Strom in der Grundversorgung (Gültig ab 01.03.2025)
Basis Strom
(Gültig ab 01.03.2025)
Ohne SchwachlastregelungMit Schwachlastregelung
NettoBruttoNettoBrutto
Hochtarif35,29 ct/kWh41,99 ct/kWh35,61 ct/kWh42,37 ct/kWh
Niedertarif  30,81 ct/kWh36,66 ct/kWh
Grundpreis/Jahr168,07 Euro (netto)200,00 Euro (brutto)
Strompreisbestandteile, die in Ihren Netto-Endpreis einfließen (Gültig ab 01.03.2025):
Preise gemäß PreisblattEuro/Jahrct/kWh
Preise gemäß Preisblatt168,0735,29
Stromsteuer 2,050
Konzessionsabgabe 1,450
EEG-Umlage 0,000
KWKG-Aufschlag 0,277
§19 Abs. 2 StromNEV-Umlage 1,558
§17f Abs. 5 EnWG Offshore-Umlage 0,816
§18 der AbLaV Abschaltbare-Lasten-Umlage 0,000
Als Entgelte des Netzbetreibers fließen ein:
Netzentgelte pro verbrauchte kWh 9,320
Grund- und Arbeitspreis109,50 
Messstellenbetrieb durch MSB16,81 
Summe der genannten einfließenden Kostenbelastungen
 126,3115,471
Die Höchstbeträge für die Konzessionsabgabe hängen von der Größe der jeweiligen Gemeinde ab: In Gemeinden bis 25.000 Einwohner beträgt der Höchstbetrag 1,32 Cent/kWh, bis 100.000 Einwohner 1,59 Cent/kWh. Vereinbarungen mit Gemeinden, wonach keine oder niedrigere Konzessionsabgaben zu zahlen sind, haben Vorrang. Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Aufschläge finden Sie auf der internetbasierten Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de. Informationen zum Netzentgelt sind auf der Interntseite ihres Netzbetreibers veröffentlicht www.bew-netze.de. Bei den Entgelten für den Messstellenbetrieb wurde vom Standard Drehstromzähler mit Eintarifzählung ausgegangen. Die Entgelte für anderweitige Messeinrichtungen können ggf. abweichen.
Rechnerisch ergibt sich damit als Grundversorgeranteil für die vom Grundversorger erbrachten Leistungen (Beschaffung und Vertrieb einschl. Marge):
am verbrauchsabhängigen Grundpreis pro Jahr41,76 Euro/Jahr 
am Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde19,819 Cent 
Verbrauchspreise pro kWh Strom in der Grundversorgung (Gültig ab 01.04.2024)
Basis Strom
(Gültig ab 01.04.2024)
Ohne SchwachlastregelungMit Schwachlastregelung
NettoBruttoNettoBrutto
Hochtarif33,61 ct/kWh39,99 ct/kWh33,93 ct/kWh40,37 ct/kWh
Niedertarif  29,13 ct/kWh34,66 ct/kWh
Grundpreis/Jahr151,26 Euro (netto)180,00 Euro (brutto)
Strompreisbestandteile, die in Ihren Netto-Endpreis einfließen (Gültig ab 01.04.2024):
Preise gemäß PreisblattEuro/Jahrct/kWh
Preise gemäß Preisblatt151,2633,61
Stromsteuer 2,050
Konzessionsabgabe 1,450
EEG-Umlage 0,000
KWKG-Aufschlag 0,275
§19 Abs. 2 StromNEV-Umlage 0,643
§17f Abs. 5 EnWG Offshore-Umlage 0,656
§18 der AbLaV Abschaltbare-Lasten-Umlage 0,000
Als Entgelte des Netzbetreibers fließen ein:
Netzentgelte pro verbrauchte kWh 8,730
Grund- und Arbeitspreis91,50 
Messstellenbetrieb durch MSB16,81 
Summe der genannten einfließenden Kostenbelastungen
 108,3113,804
Die Höchstbeträge für die Konzessionsabgabe hängen von der Größe der jeweiligen Gemeinde ab: In Gemeinden bis 25.000 Einwohner beträgt der Höchstbetrag 1,32 Cent/kWh, bis 100.000 Einwohner 1,59 Cent/kWh. Vereinbarungen mit Gemeinden, wonach keine oder niedrigere Konzessionsabgaben zu zahlen sind, haben Vorrang. Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Aufschläge finden Sie auf der internetbasierten Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de. Informationen zum Netzentgelt sind auf der Interntseite ihres Netzbetreibers veröffentlicht www.bew-netze.de. Bei den Entgelten für den Messstellenbetrieb wurde vom Standard Drehstromzähler mit Eintarifzählung ausgegangen. Die Entgelte für anderweitige Messeinrichtungen können ggf. abweichen.
Rechnerisch ergibt sich damit als Grundversorgeranteil für die vom Grundversorger erbrachten Leistungen (Beschaffung und Vertrieb einschl. Marge):
am verbrauchsabhängigen Grundpreis pro Jahr42,95 Euro/Jahr 
am Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde19,806 Cent