Mit Wärmespeicher Basis (Grundversorgung) werden Sie automatisch beliefert, wenn Sie im Netzgebiet der BEW Netze GmbH Strom beziehen und keinen Sondervertrag mit uns, der BEW, oder einem anderen Anbieter abgeschlossen haben. Bei Abschluss des Tarifs Wärmespeicher Basis profitieren Sie von folgenden Vorteilen:
Hohe Flexibilität
14 Tage Kündigungsfrist
Belieferung nach den gesetzlichen Bestimmungen
Wechsel in einen günstigeren Tarif der BEW ist jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist möglich
Strombestandteile, die in Ihren Netto-Endpreis einfließen:
Strompreisbestandteile, die in Ihren Netto-Endpreis einfließen (Gültig ab 01.04.2024):
Preise gemäß Preisblatt
Euro/Jahr
ct/kWh
Preise gemäß Preisblatt
151,26
33,61
Stromsteuer
2,050
Konzessionsabgabe
1,450
EEG-Umlage
0,000
KWKG-Aufschlag
0,275
§19 Abs. 2 StromNEV-Umlage
0,643
§17f Abs. 5 EnWG Offshore-Umlage
0,656
§18 der AbLaV Abschaltbare-Lasten-Umlage
0,000
Als Entgelte des Netzbetreibers fließen ein:
Netzentgelte pro verbrauchte kWh
8,730
Grund- und Arbeitspreis
91,50
Messstellenbetrieb durch MSB
16,81
Summe der genannten einfließenden Kostenbelastungen
108,31
13,804
Die Höchstbeträge für die Konzessionsabgabe hängen von der Größe der jeweiligen Gemeinde ab: In Gemeinden bis 25.000 Einwohner beträgt der Höchstbetrag 1,32 Cent/kWh, bis 100.000 Einwohner 1,59 Cent/kWh. Vereinbarungen mit Gemeinden, wonach keine oder niedrigere Konzessionsabgaben zu zahlen sind, haben Vorrang. Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Aufschläge finden Sie auf der internetbasierten Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de. Informationen zum Netzentgelt sind auf der Interntseite ihres Netzbetreibers veröffentlicht www.bew-netze.de. Bei den Entgelten für den Messstellenbetrieb wurde vom Standard Drehstromzähler mit Eintarifzählung ausgegangen. Die Entgelte für anderweitige Messeinrichtungen können ggf. abweichen.
Rechnerisch ergibt sich damit als Grundversorgeranteil für die vom Grundversorger erbrachten Leistungen (Beschaffung und Vertrieb einschl. Marge):
am verbrauchsabhängigen Grundpreis pro Jahr
42,95 Euro/Jahr
am Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde
19,806 Cent
Strompreisbestandteile, die in Ihren Netto-Endpreis einfließen (Gültig ab 01.01.2024):
Preise gemäß Preisblatt
Euro/Jahr
ct/kWh
Preise gemäß Preisblatt
151,26
37,81
Stromsteuer
2,050
Konzessionsabgabe
1,450
EEG-Umlage
0,000
KWKG-Aufschlag
0,275
§19 Abs. 2 StromNEV-Umlage
0,643
§17f Abs. 5 EnWG Offshore-Umlage
0,656
§18 der AbLaV Abschaltbare-Lasten-Umlage
0,000
Als Entgelte des Netzbetreibers fließen ein:
Netzentgelte pro verbrauchte kWh
8,730
Grund- und Arbeitspreis
91,50
Messstellenbetrieb durch MSB
16,81
Summe der genannten einfließenden Kostenbelastungen
108,31
13,804
Die Höchstbeträge für die Konzessionsabgabe hängen von der Größe der jeweiligen Gemeinde ab: In Gemeinden bis 25.000 Einwohner beträgt der Höchstbetrag 1,32 Cent/kWh, bis 100.000 Einwohner 1,59 Cent/kWh. Vereinbarungen mit Gemeinden, wonach keine oder niedrigere Konzessionsabgaben zu zahlen sind, haben Vorrang. Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Aufschläge finden Sie auf der internetbasierten Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de. Informationen zum Netzentgelt sind auf der Interntseite ihres Netzbetreibers veröffentlicht www.bew-netze.de. Bei den Entgelten für den Messstellenbetrieb wurde vom Standard Drehstromzähler mit Eintarifzählung ausgegangen. Die Entgelte für anderweitige Messeinrichtungen können ggf. abweichen.
Rechnerisch ergibt sich damit als Grundversorgeranteil für die vom Grundversorger erbrachten Leistungen (Beschaffung und Vertrieb einschl. Marge):
Lokalstrom verbindet - Wärmespeicher Einzählermessung - mit fester Vertragslaufzeit und Preisgarantie* bis zum 31.12.2026
Mit dem Lokalstrom verbindet - Wärmespeicher-Einzählermessung Tarif sichern Sie sich Ihren Strompreis bis zum 31.12.2026 und Sie profitieren von einer Ersparnis gegenüber dem Wärmespeicher Basis Tarif (Grund- und Ersatzversorgung). Bei Abschluss des Lokalstrom verbindet - Wärmespeicher-Einzählermessung Tarifes profitieren Sie von folgenden Vorteilen:
Preisgarantie* während der Vertragslaufzeit
Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende der Vertragslaufzeit
* Ausgenommen sind die in den AGB unter Ziffer 4.2 genannten Abgaben und Umlagen sowie die Umsatzsteuer.
Lokalstrom verbindet - Wärmespeicher Zweizählermessung - mit fester Vertragslaufzeit und Preisgarantie* bis zum 31.12.2026
Mit dem Lokalstrom verbindet - Wärmespeicher-Zweizählermessung Tarif sichern Sie sich Ihren Strompreis bis zum 31.12.2026 und Sie profitieren von einer Ersparnis gegenüber dem Wärmespeicher Basis Tarif (Grund- und Ersatzversorgung). Bei Abschluss des Lokalstrom verbindet - Wärmespeicher-Zweizählermessung Tarifes profitieren Sie von folgenden Vorteilen:
Preisgarantie* während der Vertragslaufzeit
Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende der Vertragslaufzeit
* Ausgenommen sind die in den AGB unter Ziffer 4.2 genannten Abgaben und Umlagen sowie die Umsatzsteuer.